Urteil vom Arbeitsgericht Oberhausen - 2 Ca 1999/08

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für das Kalenderjahr 2007 zwei zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

3.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger und der Beklagten jeweils zu 50 % auferlegt.

 

4.

Der Streitwert wird auf 426,92 € festgesetzt.

 

5.

Die Berufung wird zugelassen.


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