Urteil vom Arbeitsgericht Rheine - 2 Ca 524/15

Tenor

1.   Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch den dreiseitigen Vertrag vom  30.12.2014 beendet wurde.

2.    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.    Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 10.457,67 €.


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