Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 25/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.


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