Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 28/15

Tenor

  • 1.

    Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens im Beschluss des Anwalts-gerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 30.09.2015 – 1 AnwG 18/15 – wird zurückgewiesen.

  • 2.

    Die Kosten des Verfahrens hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.