Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 83/16

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

4.  Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.


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