Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 15/21

Tenor

Das Verfahren wird gem. § 139 Abs. 3 Nr. 1 BRAO i.V.m. § 143 Abs. 4 BRAO, § 206a StPO eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der angeschuldigte ehemalige Rechtsanwalt.


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