Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 20/23

Tenor

  • 1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

  • 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

  • 3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

  • 4. Der Beschluss ist unanfechtbar.


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