Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 12 K 993/12 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 8.6.2011 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf den Betrag von 27.868 Euro herabgesetzt wird.

Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 vom 15.8.2011 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf den Betrag von 29.801 Euro herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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