Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 722/15 BG

Tenor

Der Einheitswertbescheid auf den 01.01.2012 vom 26.09.2012 /Wertfortschreibung) für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Z-Stadt, Z-Straße in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.02.2013 wird abgeändert; der Einheitswert wird auf 38.346 € festgesetzt.

Die Klägerin trägt die Kosten zu 5%, der Beklagte zu 95%.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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