Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 1457/18 F

Tenor

Der Feststellungsbescheid 2010 vom 29.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.05.2018 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemindert werden um 40 % von 2.895 EUR (Anteil Klägerin 90 %, Anteil Beigeladene 10%). Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Einkünfte wird auf den Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 97 % und der Beklagte zu 3 %.

Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.


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