Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 3341/15 E

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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s">Zur Begründung verweist er auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung sowie auf die Gründe des BFH-Urteils vom 12.03.2019 IX R 34/17, die auch auf den Streitfall Anwendung finden würden.

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ks">Die Klage ist nicht begründet.

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satzLinks">Eine teleologische Reduktion der Vorschrift mit einer Beschränkung der Hinzurechnung auf solche Fälle, in denen sich die Erstattungsbeträge im Jahr der Zahlung tatsächlich steuermindernd ausgewirkt haben, ist im Hinblick auf die vorstehenden Gründe nicht zulässig.

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