Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 933/19 Kg (PKH)

Tenor

Der Beschluss vom 12.10.2020 über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz wird dahin abgeändert,

dass die Beiordnung des Rechtsanwalts B rückwirkend ab dem Tage der Stellung des Antrags auf Beiordnung entfällt.


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