Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 2040/24 Gr,BG

Tenor

Der Bescheid vom 03.07.2023 auf den 01.01.2022 über die Feststellung des Grundsteuerwertes wird dahingehend geändert, dass unter Berücksichtigung eines Bodenrichtwerts i.H.v. 5,50 € pro Quadratmeter ein Grundsteuerwert i.H.v. 5.600 € festgestellt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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