Urteil vom Finanzgericht Köln - 5 K 3894/01

Tenor

Unter Abänderung der Grunderwerbsteuerbescheide vom ... und unter Aufhebung der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Grunderwerbsteuer für beide Kläger auf jeweils ... DM festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.


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