Urteil vom Finanzgericht Köln - 4 K 4419/01

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den ........2000 für Zwecke der Schenkungsteuer vom .......2001 wird dergestalt geändert, dass der Grundbesitzwert von 921.000.- DM auf 661.000.- DM herabgesetzt wird. Die Einspruchsentscheidung vom ....2001 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.