Zwischengerichtsbescheid vom Finanzgericht Köln - 12 K 1356/23

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klage in zulässiger Weise durch Einreichung als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach der A GmbH Steuerberatungsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaft erhoben worden ist.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.


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