Urteil vom Finanzgericht Münster - 5 K 4658/01 F

Tenor

Der Feststellungsbescheid 1999 vom 5. September 2001 ist dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ./.172.593,54 DM festgestellt und entsprechend auf die Feststellungsbeteiligten verteilt werden.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Beschluss:

Die Revision wird zugelassen.


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