Urteil vom Finanzgericht Münster - 3 K 4323/05 Erb

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 06.07.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 26.09.2005 wird geändert und die Erbschaftsteuer auf 8.137 Euro festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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