Urteil vom Finanzgericht Münster - 4 K 1215/12 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 23.1.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.3.2012 wird dahingehend geändert, dass sonstige Einkünfte aus Leistungen um 2.777 EUR niedriger als bisher angesetzt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 95% und der Beklagte zu 5%.


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