Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 2071/18 AO

Tenor

Der Duldungsbescheid vom 17.01.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.06.2018 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.


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