Beschluss vom Finanzgericht Münster - 9 V 2341/21 K

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 01.04.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.06.2021 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Abschluss des Klageverfahrens ohne Sicherheitsleistung von der Vollziehung ausgesetzt, soweit die Haftungssumme einen Betrag in Höhe von 1.700 € übersteigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 30 % und der Antragsgegner zu 70%.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66

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