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GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten.

(2) Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie alle nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt, es sei denn, dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt. Ist der Gesellschaft gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, genügt die Abgabe gegenüber einem Vertreter der Gesellschaft nach Absatz 1. An die Vertreter der Gesellschaft nach Absatz 1 können unter der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift Willenserklärungen abgegeben und Schriftstücke für die Gesellschaft zugestellt werden. Unabhängig hiervon können die Abgabe und die Zustellung auch unter der eingetragenen Anschrift der empfangsberechtigten Person nach § 10 Abs. 2 Satz 2 erfolgen.

(3) Befinden sich alle Geschäftsanteile der Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters oder daneben in der Hand der Gesellschaft und ist er zugleich deren alleiniger Geschäftsführer, so ist auf seine Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. Rechtsgeschäfte zwischen ihm und der von ihm vertretenen Gesellschaft sind, auch wenn er nicht alleiniger Geschäftsführer ist, unverzüglich nach ihrer Vornahme in eine Niederschrift aufzunehmen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Stralsund (Kammer für Handelssachen) - 3 HK O 8/25
5. März 2026
3 HK O 8/25 5. März 2026
Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (8. Senat) - 8 B 134/26
2. März 2026
8 B 134/26 2. März 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 4081/25
19. Februar 2026
16 L 4081/25 19. Februar 2026
Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz (Kartellsenat) - U 1721/22 Kart
19. Februar 2026
U 1721/22 Kart 19. Februar 2026
Urteil vom Landgericht Stralsund (Kammer für Handelssachen) - 3 HK O 22/24, 3 HKO 22/24
29. Januar 2026
3 HK O 22/24, 3 HKO 22/24 29. Januar 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (3. Kammer) - 3 K 6169/24
21. Januar 2026
3 K 6169/24 21. Januar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Gießen (10. Kammer) - 10 L 7130/25.GI
8. Januar 2026
10 L 7130/25.GI 8. Januar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 154/25
29. Dezember 2025
4 B 154/25 29. Dezember 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Gießen (10. Kammer) - 10 L 6721/25.GI
15. Dezember 2025
10 L 6721/25.GI 15. Dezember 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (10. Kammer) - 10 Ta 15/25
3. Dezember 2025
10 Ta 15/25 3. Dezember 2025