Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 313/98

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluß des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 06.08.1998 abgeändert.

Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung ihrer Verpflichtung aus Ziff. 3 des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.03.1998 ein Zwangsgeld von 5.000,-- DM festgesetzt, ersatzweise für je 500,-- DM 1 Tag Zwangshaft, letztere zu vollstrecken an dem Geschäftsführer Dipl.-Ing. K..

Die Schuldnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Beschwerdewert: 15.000,-- DM.

Die Schuldnerin kann die Vollstreckung aus diesem Beschluß durch Erfüllung abwenden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.