Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1437/02

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.08.2002 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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