Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 17 Ta 140/04

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte I. u.a. wird

der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom

21.11.2003 - i.d.F. des Nichtabhilfebeschlusses vom 04.03.2004 -

teilweise abgeändert und der Streitwert für das Verfahren im

Allgemeinen anderweitig auf 11.316,67 € festgesetzt. Im Übrigen

wird auf die Beschwerde hin die Sache zur erneuten Entschei-

dung an das Arbeitsgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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