Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 31/10

Tenor

Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt Heck wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.10.2009 in der Fassung des teilweisen Nichtabhilfebeschlusses vom 15.01.2010 teilweise abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 15.166,67 €, für den Vergleich auf 22.749,94 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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