Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ta 163/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 08.01.2010 teilweise abgeändert.

Die monatlich aus dem Einkommen des Klägers zu zahlende Rate wird auf 75,-- € herabgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

Die vom Kläger zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.


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Zitiert von

Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 13/18
28. März 2018
9 Ta 13/18 28. März 2018

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