Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 741/14

Tenor

1.Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 05.06.2014 - 5 Ca 2194/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

a)Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger rückständige Betriebsrente für den Zeitraum vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2013 in Höhe von 105,84 Euro brutto zu zahlen.

b)Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger beginnend mit dem 01.10.2013 über die derzeit gezahlte Betriebsrente von 158,51 Euro weitere 12,61 Euro brutto, mithin insgesamt 171,12 Euro brutto monatlich zu zahlen.

c)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.Die weitergehenden Berufungen des Klägers und der Beklagten werden zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 75 % und dem Kläger zu 25 % auferlegt. Die Kosten erster Instanz tragen die Beklagte zu 64 % und der Kläger zu 36 %.

4.Die Revision wird nicht zugelassen.


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