Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 200/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2020 - 9 Ca 3273/20 - wird als unzulässig verworfen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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