Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 204/22

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.07.2022 abgeändert und der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gemäß §§ 32 RVG iVm. 63 Abs. 1 GVG auf 68.000,00 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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