Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 (13) Sa 1027/02

Tenor

hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 08.01.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Knipp

sowie die ehrenamtlichen Richter Bewer und Hermanns

f ü r Recht erkannt :

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.05.2002 5 Ca 269/02 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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