Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 15/03

Tenor

hat die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

aufgrund der mündlichen Anhörung vom 18.06.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Schierbaum

sowie die ehrenamtlichen Richter Luther und Mantwill

beschlossen:

Auf die Beschwerde des Betriebsrats und der Arbeitgeber wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 27.11.2002 - 1 BV 15/02 - teilweise abgeändert.

Der Antrag der Antragsteller wird als unzulässig abgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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