Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 11 Sa 1130/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.01.2005 - 9 Ca 1599/04 - teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Fa. H2xxxxx B1xxxxxxx GmbH nicht durch die Kündigung vom 26.02.2004 aufgelöst wurde.

Die Kostenentscheidung bleibt den Schlussurteil vorbehalten.


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