Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Sa 43/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.09.2006 - 4 Ca 3929/05 - teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der fristlosen Kündigung des Beklagten vom 12.12.2005 - zugestellt am 14.12.2005 - beendet worden ist, sondern mindestens bis zum 30.04.2006 fortbestanden hat.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu ¾ zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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