Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 187/08

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 27.02.2008 - 1 BV 61/06 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigte des Betriebsrats hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


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