Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 875/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.01.2008 – 6 Ca 1867/07 – teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.383,44 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2007 zu zahlen sowie weitere 21.145,12 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2008.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen beide Parteien je zu ½.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert beträgt 42.176,24 €.


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