Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 25/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 21.11.2006 - 5 BV 52/06 - unter Zurückweisung der Beschwerde des Betriebsrats im Übrigen teilweise abgeändert.

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben,

1. die Mitglieder des Betriebsrats G2 K1 - Beteiligte zu 6) - und H1 v1 d4 M1 - Beteiligte zu 3) - in der Zeit vom 03.09.2007 bis 07.09.2007 für die Teilnahme an der von der Firma i1 in W4 durchgeführten Schulungs- und Bildungsveranstaltung "Wirtschaftsausschuss Teil I" ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien;

2. die Mitglieder des Betriebsrats P1 G1 - Beteiligter zu 4) -, R1 B4 - Beteiligter zu 5) - und O1 E1 - Beteiligter zu 2) - in der Zeit vom 15.10.2007 bis 19.10.2007 für die Teilnahme an der von der Firma i1 in D2 durchgeführten Schulungs- und Bildungsveranstaltung "„Wirtschaftsausschuss Teil I" ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien;

3. die Mitglieder des Betriebsrats P1 G1 - Beteiligter zu 4) -, R1 B4 - Beteiligter zu 5) -, O1 E1 - Beteiligter zu 2) -, H1 v1 d4 M1 - Beteiligte zu 3) - und G2 K1 - Beteiligte zu 6) - in der Zeit vom 12.11.2007 bis 16.11.2007 für die Teilnahme an der von der Firma i1 in H5 durchgeführten Schulungs- und Bildungsveranstaltung "Wirtschaftsausschuss Teil II" ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien.

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 21.11.2006 - 5 BV 52/06 - wird zurückgewiesen.


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