Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 464/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 15.07.2009 – 1 Ca 17/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.984,80 € festgesetzt.


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