Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 1742/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 02.11.2011 – 2 Ca 740/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 07.06.2011 weder außerordentlich noch ordentlich aufgelöst worden ist.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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