Anerkenntnisurteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 332/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 16.05.2014 – 5 BV 15/14 – abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 38.625,-- € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen