Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 933/14

Tenor

Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten – unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen – wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.05.2014 – 2 Ca 2632/13 – teilweise abgeändert und in den Ziffern 1.-8. des Tenors insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1870,21 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16,45 € brutto seit dem 01.04.2013, aus weiteren 23,09 € brutto seit dem 01.06.2013, aus weiteren 729,31 brutto seit dem 16.07.2013, aus weiteren 550,68 € brutto seit dem 01.10.2013 und aus weiteren 550,68 € brutto seit dem 01.11.2013 und zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 59/100 und die Beklagte 41/100 zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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