Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 1386/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13 – teilweise abgeändert und der Tenor zu den Ziffern 1. und 2. insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger auf dem individuellen  Arbeitszeitkonto 4,5 Stunden gutzuschreiben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.


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