Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 70/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts  Hagen  vom  21.09.2015 – 4 BV 20/15 – abgeändert.

Die Anträge werden abgewiesen.


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