Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 12 Ta 601/17

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.10.2017 wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.534,98 € festgesetzt.


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