Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Sa 1173/20

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.07.2020 – 7 Ca 599/20 – abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.301,94 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 350,46 € seit dem 16.02.2020, aus 330,48 € seit dem 16.03.2020, aus 358,29 € seit dem 16.04.2020 und aus 262,71 € seit dem 16.06.2020 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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