Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Ta 254/22

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 11. August 2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 5. August 2022 – 1 Ca 788/22 – wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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