Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1433/21

Tenor

Auf die Erinnerung des Klägers wird der Kostenansatz des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 2022 zum Verfahren 8 Sa 1433/21 aufgehoben. Die Kostenbeamtin wird angewiesen, für das Berufungsverfahren die ermäßigte 1,6-Gebühr nach Nummer 8222 Ziffer 2 KV GKG analog in Ansatz zu bringen. Die weitergehende Erinnerung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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