Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 416/24

Tenor

  • 1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.11.2024 aufgehoben.

  • 2. Die Sache wird zur Neubescheidung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe an das Arbeitsgericht Bielefeld zurückverwiesen.


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