Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Ta 298/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28. Juli 2015 - 2 Ca 4950/14 - aufgehoben und die Sache zur Prüfung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe an das Arbeitsgericht Aachen zurückverwiesen.


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