Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Ta 268/02

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln – vom 11.07.2001 – 7679/01 bzw. 7680/01 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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